Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg2 · Frage 153
Dürfen Kinder oder Jugendliche an einer Nachsuche teilnehmen (nach der "Unfallverhütungsvorschrift - Jagd")?
Antwortmöglichkeiten
- Aja, ab einem Alter von 12 Jahren
- Bnur mit Erlaubnis des Jagdleiters
- Cab einem Alter von 15 Jahren
- DKinder und Jugendliche dürfen in keinem Fall an einer Nachsuche teilnehmen.✓ richtig
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Sachgebiet 2 — Jagdbetrieb, Land- und Waldbau #153 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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