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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg2 · Frage 153

Dürfen Kinder oder Jugendliche an einer Nachsuche teilnehmen (nach der "Unfallverhütungsvorschrift - Jagd")?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aja, ab einem Alter von 12 Jahren
  2. Bnur mit Erlaubnis des Jagdleiters
  3. Cab einem Alter von 15 Jahren
  4. DKinder und Jugendliche dürfen in keinem Fall an einer Nachsuche teilnehmen.✓ richtig

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Sachgebiet 2 — Jagdbetrieb, Land- und Waldbau #153 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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