Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg2 · Frage 138
Was haben die Schützen nach der "Unfallverhütungsvorschrift - Jagd" bei Standtreiben zu beachten?
Antwortmöglichkeiten
- ANach dem Einnehmen der Stände haben sich die Schützen mit den jeweiligen Nachbarn zu verständigen.✓ richtig
- BSofern der Jagdleiter nichts anderes bestimmt, darf der Stand vor Beendigung des Treibens weder verändert noch verlassen werden.✓ richtig
- CBeim Einnehmen der Stände ist die Windrichtung festzustellen, um die Richtung aus der das Wild anwechseln könnte (entspricht der möglichen Schussrichtung) zu beurteilen.
- DMit Büchsen- oder Flintenlaufgeschossen darf nicht ins Treiben geschossen werden; Ausnahmen kann der Jagdleiter nur unter besonderen Verhältnissen zulassen, wenn eine Gefährdung ausgeschlossen ist.✓ richtig
Lösung
Antworten A, B, D sind korrekt.
Sachgebiet 2 — Jagdbetrieb, Land- und Waldbau #138 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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