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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg2 · Frage 133

Zu welchen beiden Terminen müssen Wildschäden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken bei der zuständigen Behörde angemeldet werden, damit Anspruch auf Erstattung besteht?

Antwortmöglichkeiten

  1. Azum 1. Januar
  2. Bzum 1. Mai✓ richtig
  3. Czum 1. Juli
  4. Dzum 1. Oktober✓ richtig

Lösung

Antworten B, D sind korrekt.

Sachgebiet 2 — Jagdbetrieb, Land- und Waldbau #133 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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