Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg2 · Frage 133
Zu welchen beiden Terminen müssen Wildschäden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken bei der zuständigen Behörde angemeldet werden, damit Anspruch auf Erstattung besteht?
Antwortmöglichkeiten
- Azum 1. Januar
- Bzum 1. Mai✓ richtig
- Czum 1. Juli
- Dzum 1. Oktober✓ richtig
Lösung
Antworten B, D sind korrekt.
Sachgebiet 2 — Jagdbetrieb, Land- und Waldbau #133 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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