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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg2 · Frage 120

Welche Wildschäden werden nach den gesetzlichen Vorschriften erstattet?

Antwortmöglichkeiten

  1. ASchäden durch Schwarzwild an landwirtschaftlichen Grundstücken✓ richtig
  2. BVerbissschäden durch Schalenwild in Forstkulturen (auch in eingezäunten)✓ richtig
  3. CSchäden durch Schwarzwild an Hausgärten
  4. DUnfallschäden bei Wildunfällen mit Schalenwild

Lösung

Antworten A, B sind korrekt.

Sachgebiet 2 — Jagdbetrieb, Land- und Waldbau #120 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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