Jagdprüfung.de

Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg2 · Frage 96

Ist die Zerstörung vorübergehend aufgestellter Bienenkörbe durch Wildschweine ein ersatzpflichtiger Wildschaden nach dem Landesjagdgesetz?

Antwortmöglichkeiten

  1. ABei Schäden, die durch Schwarzwild an Grundstücken verursacht werden, entsteht grundsätzlich keine Schadensersatzpflicht.
  2. BJa, der Schaden muss durch die Jagdgenossenschaft oder den Jagdpächter, falls dieser den Ersatz des Wildschadens im gesetzlichen Umfang übernommen hat, ersetzt werden.
  3. CNur wenn die Bienenkörbe innerhalb einer Einzäunung stehen, entsteht eine Verpflichtung zum Ersatz des Wildschadens.
  4. DDa die Bienenkörbe weder Bestandteil noch Erzeugnis des Grundstücks sind, handelt es sich nicht um einen ersatzpflichtigen Wildschaden.✓ richtig

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Sachgebiet 2 — Jagdbetrieb, Land- und Waldbau #96 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

Bereit für die echte Prüfung?

Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Rheinland-Pfalz mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.