Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg2 · Frage 79
Welche Vorgaben für die Zusammensetzung der Schwarzwildstrecke beinhaltet das in den letzten Jagdjahren vom Landesjagdverband Rheinland-Pfalz, dem Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz, dem Gemeinde- und Städtebund sowie zwei Interessengemeinschaften der Jagdgenossenschaften verabschiedete "12-Punkte-Programm zur Verringerung überhöhter Schwarzwildbestände und zur Bekämpfung der Schweinepest"?
Antwortmöglichkeiten
- ADer Anteil an Frischlingen an der Jahresstrecke soll mindestens 70 % betragen.✓ richtig
- BEs dürfen ausschließlich Frischlinge und Überläufer erlegt werden.
- CDer Anteil mehrjähriger Bachen an der Jahresstrecke soll mindestens 15% betragen.✓ richtig
- DDer Anteil mehrjähriger Bachen an der Jahresstrecke soll mindestens 25% betragen.
Lösung
Antworten A, C sind korrekt.
Sachgebiet 2 — Jagdbetrieb, Land- und Waldbau #79 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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