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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg2 · Frage 74

Welche Einschränkungen gelten nach der "Unfallverhütungsvorschrift - Jagd" (besondere Bestimmungen für Gesellschaftsjagden) für das Mitführen von Schusswaffen durch Treiber- bzw. Durchgehschützen bei Gesellschaftsjagden?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADie geladene Waffe muss gesichert sein.
  2. BEs dürfen nur entladene Waffen mitgeführt werden.✓ richtig
  3. CBei Feldstreifen und Kesseltreiben müssen die Waffen nicht entladen sein.✓ richtig
  4. DWaffen dürfen im Treiben grundsätzlich nicht mitgeführt werden.

Lösung

Antworten B, C sind korrekt.

Sachgebiet 2 — Jagdbetrieb, Land- und Waldbau #74 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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