Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg2 · Frage 74
Welche Einschränkungen gelten nach der "Unfallverhütungsvorschrift - Jagd" (besondere Bestimmungen für Gesellschaftsjagden) für das Mitführen von Schusswaffen durch Treiber- bzw. Durchgehschützen bei Gesellschaftsjagden?
Antwortmöglichkeiten
- ADie geladene Waffe muss gesichert sein.
- BEs dürfen nur entladene Waffen mitgeführt werden.✓ richtig
- CBei Feldstreifen und Kesseltreiben müssen die Waffen nicht entladen sein.✓ richtig
- DWaffen dürfen im Treiben grundsätzlich nicht mitgeführt werden.
Lösung
Antworten B, C sind korrekt.
Sachgebiet 2 — Jagdbetrieb, Land- und Waldbau #74 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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