Jagdprüfung.de

Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg2 · Frage 49

Welche der nachstehenden Aussagen sind in der "Unfallverhütungsvorschrift - Jagd" in "Besondere Bestimmungen für Gesellschaftsjagden" festgelegt?

Antwortmöglichkeiten

  1. AWenn sich Personen in Gefahr bringender Nähe befinden, darf in diese Richtung weder angeschlagen noch geschossen werden. Ein Durchziehen mit der Schusswaffe durch die Schützen- oder Treiberlinie ist unzulässig.✓ richtig
  2. BMit Büchsen- oder Flintenlaufgeschossen darf nicht in das Treiben geschossen werden. Ausnahmen kann der Jagdleiter nur unter besonderen Verhältnissen zulassen, sofern hierdurch eine Gefährdung ausgeschlossen ist.✓ richtig
  3. CBei Kesseltreiben bestimmt der Jagdleiter, ab wann nicht mehr in den Kessel geschossen werden darf; spätestens jedoch nach dem Signal "Treiber rein" darf nicht mehr in den Kessel geschossen dürfen.✓ richtig
  4. DFlintenlaufgeschosse dürfen bei Gesellschaftsjagden grundsätzlich nicht verwendet werden.

Lösung

Antworten A, B, C sind korrekt.

Sachgebiet 2 — Jagdbetrieb, Land- und Waldbau #49 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

Bereit für die echte Prüfung?

Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Rheinland-Pfalz mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.