Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg2 · Frage 15
Was ist nach § 7 der "Unfallverhütungsvorschrift - Jagd" bei der Errichtung von Hochsitzleitern mit aufgenagelten Sprossen zu beachten?
Antwortmöglichkeiten
- AAufgenagelte Sprossen sind grundsätzlich nicht zulässig.
- BAufgenagelte Sprossen sind nur an geneigt stehenden Leitern zulässig.✓ richtig
- CAufgenagelte Sprossen sind mit den Leiterholmen fest zu verbinden und auf diesen nach unten hin abzustützen.✓ richtig
- DZum Abstützen aufgenagelter Sprossen dürfen ausschließlich Spezialbeschläge zum Aufschrauben aus Edelstahl verwendet werden; die Schrauben müssen ebenfalls aus Edelstahl sein. Die "Unfallverhütungsvorschrift - Jagd" enthält eine Liste zugelassener Produkte.
Lösung
Antworten B, C sind korrekt.
Sachgebiet 2 — Jagdbetrieb, Land- und Waldbau #15 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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