Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 125
Ein Spaziergänger lässt seinen Hund im Wald außerhalb der Wege frei laufen. Wie verhalten Sie sich als Jagdgast?
Antwortmöglichkeiten
- AIch stelle mich vor und weise den Spaziergänger höflich darauf hin, dass Hunde außerhalb der Wege an der Leine zu führen sind✓ richtig
- BIch verlange die Ausweispapiere des Spaziergänger
- CWildernde Hunde dürfen erschossen werden
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Hunde sind zwar nach §2 Landesforstgesetz NRW außerhalb der Wege nur angeleint zu führen. Allerdings ist der Jagdgast nicht der Jagdschutzberechtigte. Er sollt daher den Spaziergänger höflich auf den Sachverhalt hinweisen.
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Nordrhein-Westfalen mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.