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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 124

Ein Waldbesucher betritt ohne besondere Befugnis eine Forstkultur. Darf der Jagdschutzberechtigte die Person auffordern, sich auszuweisen?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANein, weil es sich um keinen Verstoß gegen das Jagdrecht handelt✓ richtig
  2. BJa, wenn es sein Revier ist
  3. CNein, denn Forstkulturen dürfen ohne besondere Erlaubnis betreten werden
  4. DJa, dazu ist er jederzeit berechtigt

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Das Betreten einer Forst kultur ist zwar prinzipiell verboten (vergleiche Frage D-117 ), aber der Jagd schutzberechtigte hat nicht die Aufgabe das Forstrecht zu wahren. Er ist nur für Verstöße gegen jagd rechtliche Bestimmungen zuständig.

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