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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 120

Welche jagdbaren Arten enthält die „Rote Liste Nordrhein-Westfalen“?

Antwortmöglichkeiten

  1. ASchwarzwild✓ richtig
  2. BDachs✓ richtig
  3. CDamwild✓ richtig
  4. DFeldhase✓ richtig
  5. EFuchs✓ richtig
  6. FMarderhund✓ richtig
  7. GWaschbär✓ richtig
  8. HWaldschnepfe✓ richtig
  9. IAuerochse
  10. JWaldkauz
  11. KWanderfalke

Lösung

Antworten A, B, C, D, E, F, G, H sind korrekt.

Sehr oft wird in den Medien der Eindruck vermittelt, dass es sich bei einer roten Liste um eine Liste bedrohter Tierarten handelt. Das ist nicht korrekt. Es handelt sich vielmehr um eine Liste von Tierarten, die mit Blick auf ihren Bedrohungsstatus untersucht wurden. Daher tauchen in der Liste auch viele nicht bedrohte, jagdbare Arten auf. So ist z.B. das Wildschwein in der roten Liste NRW (Säugetiere) enthalten.

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