Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 118
Dürfen Waldfrüchte in geringen Mengen gesammelt werden?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, für den eigenen Gebrauch✓ richtig
- BNein, das Aneignungsrecht liegt beim Jagdausführungsberechtigten
- CNein, es gibt keine Mengenbeschränkungen für das Sammeln
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Auch hier gibt es eine Bundesregelung. In §39 Bundesnaturschutzgesetz wird „jedem“ das Recht eingeräumt in geringen Mengen für den eigenen Gebrauch zu sammeln.
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