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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 118

Dürfen Waldfrüchte in geringen Mengen gesammelt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, für den eigenen Gebrauch✓ richtig
  2. BNein, das Aneignungsrecht liegt beim Jagdausführungsberechtigten
  3. CNein, es gibt keine Mengenbeschränkungen für das Sammeln

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Auch hier gibt es eine Bundesregelung. In §39 Bundesnaturschutzgesetz wird „jedem“ das Recht eingeräumt in geringen Mengen für den eigenen Gebrauch zu sammeln.

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