Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 116
Wo darf in der freien Landschaft und im Walde geritten werden?
Antwortmöglichkeiten
- AIn der freien Landschaft auch auf privaten Straßen und Fahrwegen✓ richtig
- BIm Wald auch auf privaten Straßen und Fahrwegen, sofern diese als Reitweg gekennzeichnet sind✓ richtig
- CÜberall
- DAuf allen Wegen
Lösung
Antworten A, B sind korrekt.
Hier lauert eine böse Falle: Die gesetzliche Grundlage ändert sich hier zum 01.01.2018. Die im aktuellen Landschaftsgesetz NRW in §58 dargestellen Regeln gelten erst ab dann. Bis dahin gilt noch der §50 aus der vorherigen Fassung .
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