Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 115
In welcher Zeit ist ein Abbrennen der Bodendecke auf Feldrainen und Böschungen verboten?
Antwortmöglichkeiten
- AGanzjährig✓ richtig
- BWährend der Brutzeit (im Sommer)
- CEin Abbrennen ist nur im Winter erlaubt
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Dies wird durch §39 Bundesnaturschutzgesetz festgelegt. Dort wird das Abbrennen generell verboten, ohne eine zeitliche Einschränkung.
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