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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 115

In welcher Zeit ist ein Abbrennen der Bodendecke auf Feldrainen und Böschungen verboten?

Antwortmöglichkeiten

  1. AGanzjährig✓ richtig
  2. BWährend der Brutzeit (im Sommer)
  3. CEin Abbrennen ist nur im Winter erlaubt

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Dies wird durch §39 Bundesnaturschutzgesetz festgelegt. Dort wird das Abbrennen generell verboten, ohne eine zeitliche Einschränkung.

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