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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 112

Durch welche Vorschriften werden die nicht jagdbaren wildlebenden Tierarten geschützt?

Antwortmöglichkeiten

  1. ABundesnaturschutzgesetz✓ richtig
  2. BBundesartenschutzverordnung✓ richtig
  3. CLandesnaturschutzgesetz NRW✓ richtig
  4. DTierschutzgesetz✓ richtig
  5. EDurch die Durchführungsverordnung (DVO) zum Landesjagdgesetz
  6. FDurch das BGB
  7. GDurch die Strafprozessordnung

Lösung

Antworten A, B, C, D sind korrekt.

Die nicht jagdbaren wildlebenden Tierarten werden durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Darüber hinaus gilt die Bundesartenschutzverordnung , und in NRW das Landesnaturschutzgesetz NRW.

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