Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 112
Durch welche Vorschriften werden die nicht jagdbaren wildlebenden Tierarten geschützt?
Antwortmöglichkeiten
- ABundesnaturschutzgesetz✓ richtig
- BBundesartenschutzverordnung✓ richtig
- CLandesnaturschutzgesetz NRW✓ richtig
- DTierschutzgesetz✓ richtig
- EDurch die Durchführungsverordnung (DVO) zum Landesjagdgesetz
- FDurch das BGB
- GDurch die Strafprozessordnung
Lösung
Antworten A, B, C, D sind korrekt.
Die nicht jagdbaren wildlebenden Tierarten werden durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Darüber hinaus gilt die Bundesartenschutzverordnung , und in NRW das Landesnaturschutzgesetz NRW.
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