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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 109

Was verstehen Sie unter schwerer Wilderei?

Antwortmöglichkeiten

  1. AWenn die Wilderei zur Nachtzeit, in der Schonzeit, unter Anwendung von Schlingen oder in anderer nicht weidmännischer Weise betrieben wird✓ richtig
  2. BWenn die Wilderei gewerbs- oder gewohnheitsmäßig betrieben wird✓ richtig
  3. CWenn die Wilderei von mehreren mit Schußwaffen ausgerüsteten Beteiligten gemeinschaftlich betrieben wird✓ richtig
  4. DWenn mehr als 3 Stück Wild gewildert werden
  5. EWenn Rotwild gewildert wird
  6. FBei seltenen Tieren, z.B. Seeadler

Lösung

Antworten A, B, C sind korrekt.

Der Tatbestand der schweren Wilderei wird in §292 StGB beschrieben. Sie liegt vor wenn die Wilderei …

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