Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 109
Was verstehen Sie unter schwerer Wilderei?
Antwortmöglichkeiten
- AWenn die Wilderei zur Nachtzeit, in der Schonzeit, unter Anwendung von Schlingen oder in anderer nicht weidmännischer Weise betrieben wird✓ richtig
- BWenn die Wilderei gewerbs- oder gewohnheitsmäßig betrieben wird✓ richtig
- CWenn die Wilderei von mehreren mit Schußwaffen ausgerüsteten Beteiligten gemeinschaftlich betrieben wird✓ richtig
- DWenn mehr als 3 Stück Wild gewildert werden
- EWenn Rotwild gewildert wird
- FBei seltenen Tieren, z.B. Seeadler
Lösung
Antworten A, B, C sind korrekt.
Der Tatbestand der schweren Wilderei wird in §292 StGB beschrieben. Sie liegt vor wenn die Wilderei …
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