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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 108

Wann erlischt der Jagdpachtvertrag vorzeitig?

Antwortmöglichkeiten

  1. AWenn eine wirksame vorzeitige Kündigung ausgesprochen wird✓ richtig
  2. BWenn der Jagdschein des Pächters unanfechtbar entzogen wurde oder versagt wird✓ richtig
  3. CWenn der Jagdschein des Pächters abgelaufen ist und kein neuer Jagdschein beantragt wurde✓ richtig
  4. DWenn der Abschussplan nicht eingehalten werden kann
  5. EWenn der Pächter seinen Zahlungen nicht nachkommt

Lösung

Antworten A, B, C sind korrekt.

Der Vertrag erlischt wenn eine wirksame vorzeitige Kündigung ausgesprochen wird, wie bei jedem anderen Pachtvertrag auch. Darüber hinaus kommen bei einem Jagd pachtvertrag noch jagdliche Gründe für ein Erlöschen in Frage, siehe §13 BJG oder auch Frage D-84 .

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