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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 105

Kann krankes Wild in der Schonzeit und über den Abschussplan hinaus geschossen werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, aber nur schwerkrankes Wild, es sei denn, dass es genügt und möglich ist, es zu fangen und zu versorgen✓ richtig
  2. BKrankes Wild darf jederzeit geschossen werden
  3. CDer Abschuss ist mit Genehmigung der UJB möglich
  4. DNein, innerhalb der Schonzeit darf kein Schuss fallen

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Ja, aber nur bei schweren Erkrankungen, und wenn ein Fangen und Versorgen problematisch ist. So legt es §22a BJG fest.

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