Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 105
Kann krankes Wild in der Schonzeit und über den Abschussplan hinaus geschossen werden?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, aber nur schwerkrankes Wild, es sei denn, dass es genügt und möglich ist, es zu fangen und zu versorgen✓ richtig
- BKrankes Wild darf jederzeit geschossen werden
- CDer Abschuss ist mit Genehmigung der UJB möglich
- DNein, innerhalb der Schonzeit darf kein Schuss fallen
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Ja, aber nur bei schweren Erkrankungen, und wenn ein Fangen und Versorgen problematisch ist. So legt es §22a BJG fest.
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