Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 104
Es ist verboten
Antwortmöglichkeiten
- AAuf Schalenwild mit Schrot oder Posten zu schießen, ausgenommen ist der Fangschuss✓ richtig
- BAuf Rehwild und gestreifte Schwarzwildfrischlinge mit Büchsenpatronen zu schießen, deren Auftreffenergie auf 100 m (E 100) weniger als 1 000 Joule beträgt;✓ richtig
- Cauf alles übrige Schalenwild mit Büchsenpatronen unter einem Kaliber von 6,5 mm zu schießen; im Kaliber 6,5 mm und darüber müssen die Büchsenpatronen eine Auftreffenergie auf 100 m (E 100) von mindestens 2 000 Joule haben;✓ richtig
- Dmit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen✓ richtig
- Eauf Wild mit Pistolen oder Revolvern zu schießen, ausgenommen im Falle der Bau- und Fallenjagd sowie zur Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt;✓ richtig
- F…✓ richtig
- GWild zu erlegen
- HWild mit der Waffe zu bedrohen
Lösung
Antworten A, B, C, D, E, F sind korrekt.
Dies Frage ist recht allgemein gehalten, und ist eigentlich auch keine Frage. Die Anzahl der Verbote ist so hoch, dass sie hier nicht alle aufgezählt werden können. Wer eine Übersicht bekommen möchte wirft am besten einen Blick in §19 BJG (sachliche Verbote) und sein NRW-Pendant §19 LJG NRW (sachliche Verbote).
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