Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 103
Womit muss sich der zuständige Jagdaufseher ausweisen?
Antwortmöglichkeiten
- ADer Jagdausübungsberechtigte mit dem Jagdschutzausweis✓ richtig
- BDer bestätigte Jagdaufseher mit einer Bescheinigung seiner Bestätigung ausweisen✓ richtig
- CDurch den Personalausweis
- DDurch den Jagdschein
- EEr muss einen Versicherungsnachweis bei sich führen
Lösung
Antworten A, B sind korrekt.
Ganz allgemein geht es hier um das Thema Jagdschutz, dass in §25 und §26 LJG NRW behandelt wird. Nach §25 BJG obliegt die Wahrnehmung des Jagdschutzes dem Jagdausübungsberechtigten und den von der zuständigen Behörde bestätigten Jagdaufsehern.
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Nordrhein-Westfalen mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.