Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 102
Kann dem Inhaber des ersten Jahresjagdscheines eine entgeltliche Jagderlaubnis erteilt werden?
Antwortmöglichkeiten
- AJa✓ richtig
- BNein, erst im vierten Jahr kann man Jagdgast werden
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Ja. Rein praktisch argumentiert: da der Inhaber des ersten Jahresjagdscheins noch kein Pächter werden kann (das geht erst nach 3 Jahren), kann er nur so zur einer Jagdmöglichkeit kommen – es sei denn er verfügte über einen entsprechend großen Grundbesitz.
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