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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 102

Kann dem Inhaber des ersten Jahresjagdscheines eine entgeltliche Jagderlaubnis erteilt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa✓ richtig
  2. BNein, erst im vierten Jahr kann man Jagdgast werden

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Ja. Rein praktisch argumentiert: da der Inhaber des ersten Jahresjagdscheins noch kein Pächter werden kann (das geht erst nach 3 Jahren), kann er nur so zur einer Jagdmöglichkeit kommen – es sei denn er verfügte über einen entsprechend großen Grundbesitz.

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