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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 101

Ist ein Jagdgast zur Durchführung von Hegemaßnahmen verpflichtet?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, auf Verlangen und in angemessenem Umfang✓ richtig
  2. BNein, der Jagdgast hat mit den Kosten des Jagderlaubnisscheins bereits seinen Beitrag geleistet
  3. CNein, das ist gesetzlich verboten

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Das hängt von der jeweiligen vertraglichen Regelung zwischen dem Jagdausübungsberechtigten und dem Jagdgast ab. Prinzipiell kann er dazu verpflichtet werden – so sieht es §12 LJG NRW vor.

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