Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 101
Ist ein Jagdgast zur Durchführung von Hegemaßnahmen verpflichtet?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, auf Verlangen und in angemessenem Umfang✓ richtig
- BNein, der Jagdgast hat mit den Kosten des Jagderlaubnisscheins bereits seinen Beitrag geleistet
- CNein, das ist gesetzlich verboten
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Das hängt von der jeweiligen vertraglichen Regelung zwischen dem Jagdausübungsberechtigten und dem Jagdgast ab. Prinzipiell kann er dazu verpflichtet werden – so sieht es §12 LJG NRW vor.
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