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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 100

Darf ein Jagdscheininhaber nach der Jagd seine Kurzwaffe mit zum Schützenfest nehmen?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANein✓ richtig
  2. BJa, wenn sie nicht geladen ist
  3. CJa

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Nein, denn die Waffe darf nur im Zusammenhang mit der Jagd geführt werden. So schreibt es §13 Waffengesetz vor:

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