Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 100
Darf ein Jagdscheininhaber nach der Jagd seine Kurzwaffe mit zum Schützenfest nehmen?
Antwortmöglichkeiten
- ANein✓ richtig
- BJa, wenn sie nicht geladen ist
- CJa
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Nein, denn die Waffe darf nur im Zusammenhang mit der Jagd geführt werden. So schreibt es §13 Waffengesetz vor:
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