Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 99
In welcher Zeit dürfen in Nordrhein-Westfalen Füchse, ausgenommen Jungfüchse, nicht bejagt werden?
Antwortmöglichkeiten
- AVom 1. März bis zum 15. Juli✓ richtig
- Bvom 16. Juli bis 28. Februar
- CGanzjährig
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Die Landesjagdzeitenverordnung NRW sieht für Füchse eine Jagdzeit vom 16. Juli bis 28. Februar vor. Außerhalb der Jagdzeit darf der Fuchs nicht gejagt werden.
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