Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 97
Welche der genannten Hühnervogelarten unterliegen nicht dem Jagdrecht?
Antwortmöglichkeiten
- ADas Haushuhn✓ richtig
- BDas Steinhuhn✓ richtig
- CDas Auerhuhn✓ richtig
- DDas Birkhuhn✓ richtig
- EDas Rackelwild✓ richtig
- FDas Truthuhn✓ richtig
- GDas Rebhuhn
- HDer Fasan
Lösung
Antworten A, B, C, D, E, F sind korrekt.
Dem Jagdrecht unterliegen in NRW nur solche Tiere, die in §2 LJG NRW stehen. Für alle anderen gilt, dass sie nicht dem Jagdrecht unterliegen. Dabei ist zu beachten, dass das LJG NRW auch auf andere Regelungen, Gesetze und Quellen verweist, so z.B. den §2 BJG oder die Rote Liste NRW .
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