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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 95

Ein Fahrer, der in Nordrhein-Westfalen ein Stück Wild anfährt, ist verpflichtet, dies bei einer Polizeidienststelle zu melden. Dies gilt für

Antwortmöglichkeiten

  1. AFür Schalenwild✓ richtig
  2. BFür Niederwild
  3. CFür Federwild

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Die o.g. Regelung gilt gemäß §28a LJG NRW nur für Schalenwild.

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