Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 95
Ein Fahrer, der in Nordrhein-Westfalen ein Stück Wild anfährt, ist verpflichtet, dies bei einer Polizeidienststelle zu melden. Dies gilt für
Antwortmöglichkeiten
- AFür Schalenwild✓ richtig
- BFür Niederwild
- CFür Federwild
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Die o.g. Regelung gilt gemäß §28a LJG NRW nur für Schalenwild.
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