Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 94
Ihr Jagdgebrauchshund ist wirksam gegen Tollwut geimpft. Dürfen Sie ihn in einen tollwutgefährdeten Bezirk mitnehmen?
Antwortmöglichkeiten
- AJa✓ richtig
- BZuverlässig gehorchende Hunde dürfen auch frei laufen✓ richtig
- CNein
- DNur mit Maulkorb
Lösung
Antworten A, B sind korrekt.
Ja. Gemäß §8 der Tollwutverordnung sind vom generellen Verbot für freilaufende Katzen und Hund ausgenommen „Hunde, die nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen und die von einer Person begleitet werden, der sie zuverlässig gehorchen“.
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