Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 93
Darf der Eigentümer eines Grundstückes zur Wildschadenverhütung Schutzmaßnahmen treffen?
Antwortmöglichkeiten
- AJa✓ richtig
- BNein
- CJa, aber nur mit Genehmigung der unteren Jagdbehörde
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Ja, das darf er gemäß §26 BJG .
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