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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 93

Darf der Eigentümer eines Grundstückes zur Wildschadenverhütung Schutzmaßnahmen treffen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa✓ richtig
  2. BNein
  3. CJa, aber nur mit Genehmigung der unteren Jagdbehörde

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Ja, das darf er gemäß §26 BJG .

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