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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 91

Für welche Wildarten besteht ein Nachtjagdverbot?

Antwortmöglichkeiten

  1. AIn NRW für alle außer Schwarzwild und Raubwild✓ richtig
  2. BSchwarzwild
  3. CRaubwild

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Abweichend von den bundesrechtlichen Regelungen in §19 BJG ist für NRW die Nachtjagd nur für Schwarzwild und Raubwild erlaubt, siehe §19 LJG NRW .

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