Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 91
Für welche Wildarten besteht ein Nachtjagdverbot?
Antwortmöglichkeiten
- AIn NRW für alle außer Schwarzwild und Raubwild✓ richtig
- BSchwarzwild
- CRaubwild
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Abweichend von den bundesrechtlichen Regelungen in §19 BJG ist für NRW die Nachtjagd nur für Schwarzwild und Raubwild erlaubt, siehe §19 LJG NRW .
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