Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 89
Was verstehen Sie unter dem Jagdausübungsrecht?
Antwortmöglichkeiten
- ADie Befugnis zum Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild✓ richtig
- BDas Vorliegen eines Jagderlaubnisscheins
- CDas Vorliegen eines Jagdscheins
- DEin spezielles Bundesgesetz
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Was genau darunter zu verstehen ist kann in §1 BJG nachgelesen werden.
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