Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 88
Welche Formvorschriften bestehen für den Jagdpachtvertrag?
Antwortmöglichkeiten
- ADer Vertrag bedarf der Schriftform✓ richtig
- BDer Vertrag muss vor Zeugen geschlossen werden
- CEine notarielle Beglaubigung ist notwendig
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Der Pachtvertrag bedarf der Schriftform, siehe §11 BJG .
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