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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 88

Welche Formvorschriften bestehen für den Jagdpachtvertrag?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADer Vertrag bedarf der Schriftform✓ richtig
  2. BDer Vertrag muss vor Zeugen geschlossen werden
  3. CEine notarielle Beglaubigung ist notwendig

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Der Pachtvertrag bedarf der Schriftform, siehe §11 BJG .

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