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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 87

Bei welcher Behörde ist ein Beizvogel anzumelden?

Antwortmöglichkeiten

  1. ABei der unteren Jagdbehörde✓ richtig
  2. BBeim der unteren Landschaftsbehörde
  3. CBei der Kreisjägerschaft
  4. DBeim Bundesumweltamt

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Gemäß §3(2) BWildSchV muss die Anmeldung bei „der nach Landesrecht zuständigen Stelle“ vorgenommen werden. Und gemäß §48 LJG NRW gilt:

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