Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 87
Bei welcher Behörde ist ein Beizvogel anzumelden?
Antwortmöglichkeiten
- ABei der unteren Jagdbehörde✓ richtig
- BBeim der unteren Landschaftsbehörde
- CBei der Kreisjägerschaft
- DBeim Bundesumweltamt
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Gemäß §3(2) BWildSchV muss die Anmeldung bei „der nach Landesrecht zuständigen Stelle“ vorgenommen werden. Und gemäß §48 LJG NRW gilt:
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