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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 86

Wann „führt“ man eine Jagdwaffe im waffenrechtlichen Sinne?

Antwortmöglichkeiten

  1. AWenn man die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt✓ richtig
  2. BWenn man mit der Waffe zur Jagd fährt✓ richtig
  3. CBei der Durchführung der Jagd✓ richtig
  4. DBei der Fahrt zum Büchsenmacher✓ richtig
  5. EBeim Test der Jagdwaffe auf dem Schießstand
  6. FBei der Waffenpflege in den eigenen vier Wänden

Lösung

Antworten A, B, C, D sind korrekt.

Die Antwort steht in der Anlage 1 zu §1 des Waffengesetzes. Es …

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