Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 86
Wann „führt“ man eine Jagdwaffe im waffenrechtlichen Sinne?
Antwortmöglichkeiten
- AWenn man die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt✓ richtig
- BWenn man mit der Waffe zur Jagd fährt✓ richtig
- CBei der Durchführung der Jagd✓ richtig
- DBei der Fahrt zum Büchsenmacher✓ richtig
- EBeim Test der Jagdwaffe auf dem Schießstand
- FBei der Waffenpflege in den eigenen vier Wänden
Lösung
Antworten A, B, C, D sind korrekt.
Die Antwort steht in der Anlage 1 zu §1 des Waffengesetzes. Es …
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