Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 84
In welchem Fall verliert der Jagdpächter seine Jagdpachtfähigkeit?
Antwortmöglichkeiten
- AWenn der Jagdschein unanfechtbar entzogen wurde oder versagt wird✓ richtig
- BWenn der Jagdschein abgelaufen ist und kein neuer Jagdschein beantragt wurde✓ richtig
- CWenn er das Alter von 65 Jahren überschreitet
- DWenn sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern
- EJeweils zum 01.04. des Jahres. Die Jagdpachtfähigkeit muss dann erneut beantragt werden
Lösung
Antworten A, B sind korrekt.
Im Prinzip immer dann, wenn er seinen Jagdschein verliert. Denn damit sind die Voraussetzungen für die Pacht nach §11 BJG nicht mehr erfüllt.
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