Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 83
Welche Grundflächen bilden einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk?
Antwortmöglichkeiten
- AAlle Grundflächen einer Gemeinde oder abgesonderten Gemarkung, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, wenn sie im Zusammenhang mindestens 150 Hektar umfassen.✓ richtig
- BDie Jagdbezirke eines Hegerings
- CAlle Jagdbezirke eines Jagdgenossenschaft
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Die Antwort auf diese Frage enthält §8 BJG :
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