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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 83

Welche Grundflächen bilden einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk?

Antwortmöglichkeiten

  1. AAlle Grundflächen einer Gemeinde oder abgesonderten Gemarkung, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, wenn sie im Zusammenhang mindestens 150 Hektar umfassen.✓ richtig
  2. BDie Jagdbezirke eines Hegerings
  3. CAlle Jagdbezirke eines Jagdgenossenschaft

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Die Antwort auf diese Frage enthält §8 BJG :

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