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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 78

In welcher Vorschrift ist das Halten von heimischen Greifen und Falken verbindlich geregelt?

Antwortmöglichkeiten

  1. AIn der Bundeswildschutzverordnung✓ richtig
  2. BIm Bundesjagdgesetz
  3. CIm Landesjagdgesetz
  4. DIn der Durchführungsverordnung zum Landejagdgesetz

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Hier greift die Bundeswildschutzverordnung . In §3 trifft sie die entsprechenden Festlegungen.

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