Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 78
In welcher Vorschrift ist das Halten von heimischen Greifen und Falken verbindlich geregelt?
Antwortmöglichkeiten
- AIn der Bundeswildschutzverordnung✓ richtig
- BIm Bundesjagdgesetz
- CIm Landesjagdgesetz
- DIn der Durchführungsverordnung zum Landejagdgesetz
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Hier greift die Bundeswildschutzverordnung . In §3 trifft sie die entsprechenden Festlegungen.
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