Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 77
Bis zu welchen Terminen sind Wildschäden an forstwirtschaftlich genutzten Flächen bei der zuständigen Behörde anzumelden?
Antwortmöglichkeiten
- AZum 01. Mai bzw. bis zum 01. Oktober✓ richtig
- BSpätestens 2 Wochen nach Feststellung des Schadens
- CForstschäden sind nicht anzumelden
Lösung
Antwort A ist korrekt.
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