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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 77

Bis zu welchen Terminen sind Wildschäden an forstwirtschaftlich genutzten Flächen bei der zuständigen Behörde anzumelden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AZum 01. Mai bzw. bis zum 01. Oktober✓ richtig
  2. BSpätestens 2 Wochen nach Feststellung des Schadens
  3. CForstschäden sind nicht anzumelden

Lösung

Antwort A ist korrekt.

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