Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 74
In die Streckenliste ist einzutragen
Antwortmöglichkeiten
- AAlles erlegte Wild✓ richtig
- BAlles Fallwild✓ richtig
- CEine Streckenliste wird nur für Haarwild geführt
- DSeit 2015 wird für Rehwild keine Streckenliste mehr geführt
Lösung
Antworten A, B sind korrekt.
Die zugehörige gesetzliche Festlegung findet man in §22 LJG NRW :
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Nordrhein-Westfalen mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.