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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 73

Ein Jagdpächter möchte in seinem Revier Fasane aussetzen.

Antwortmöglichkeiten

  1. ADas geht nur mit Genehmigung der unteren Jagdbehörde✓ richtig
  2. BBiotopverbessernde Hegemaßnahmen für die auszusetzende Wildart müssen nachgewiesen werden✓ richtig
  3. CDie Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung muss ihr Einvernehmen erteilten✓ richtig
  4. DFasane aus verlassenen Gelegen des jeweiligen Reviers benötigen keine Genehmigung✓ richtig
  5. EDas kann er jederzeit tun
  6. FDas Auswildern von Fasanen ist untersagt, wie bei Schwarzwild und Wildkaninchen

Lösung

Antworten A, B, C, D sind korrekt.

Das darf er, aber nur mit Genehmigung der unteren Jagdbehörde. Ausnahme: wenn es sich um Fasane handelt, die aus Eiern verlassener Gelege des Bezirks geschlüpft sind, dürfen sie ohne weiteres ausgesetzt werden. Details kann man in §31 LJG NRW nachlesen.

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