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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 72

Unter welcher Voraussetzung darf in einem befriedeten Bezirk die Ausübung der Jagd mit der Schusswaffe gestattet werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AEine ausreichende Versicherung muss vorhanden sein✓ richtig
  2. BSachkunde muss nachgewiesen werden✓ richtig
  3. CEine Genehmigung durch die untere Jagdbehörde muss vorliegen✓ richtig
  4. DDer Jäger muss der Eigentümer des Grundstücks sein
  5. EDie polizeiliche Freigabe muss erfolgen
  6. FAuf Friedhöfen ist die Jagd nie erlaubt (Totenruhe)

Lösung

Antworten A, B, C sind korrekt.

Es muss eine Genehmigung durch die untere Jagdbehörde vorliegen, siehe §4 LJG NRW . Die Sachkunde des Jagenden muss nachgewiesen werden, und bei Einsatz von Schusswaffen muss eine ausreichende Versicherung vorhanden sein. Darüber hinaus ist der §20 BJG zu berücksichtigen.

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