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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 70

Darf man mit Bracken auf einer Fläche von weniger als 1000 ha die Stöberjagd ausüben?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa✓ richtig
  2. BNein, das ist erst ab 1000 ha gestattet

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Her handelt es sich in gewisser Weise um eine Fangfrage. Zwar wird die Bracke als Hundeart erwähnt, aber es geht nicht um das Brackieren , sondern um eine Stöberjagd . Das ist ein wesentlicher Unterschied, denn für das Brackieren ist eine Mindestfläche von 1000 ha vorgeschrieben ( §19 BJG ), für die Stöberjagd hingegen nicht.

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