Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 66
Wie viele Jahre beträgt in Nordrhein-Westfalen die gesetzlich vorgeschriebene Mindestpachtdauer für einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk?
Antwortmöglichkeiten
- ADie Pachtdauer soll mindesten 9 Jahre betragen✓ richtig
- BDie Pachtdauer soll mindesten 5 Jahre betragen
- CDie Pachtdauer soll mindesten 12 Jahre betragen
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Streng genommen ist es keine Vorschrift, sondern eine Empfehlung („soll“). Nach §11 BJG soll die Dauer 9 Jahre betragen. In NRW allerdings hatte man dies zwar zwischenzeitlich auf 5 Jahre verkürzt, mittlerweile ist dies aber nur noch in Sonderfällen gemäß §9 LJG NRW möglich.
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