Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 65
Ein Autofahrer überfährt ein Reh und nimmt das Stück mit, um es zu verwerten. Welcher Tatbestand liegt vor?
Antwortmöglichkeiten
- ADer Tatbestand der Jagdwilderei✓ richtig
- BDa es sich um Fallwild handelt liegt kein Tatbestand vor
- CEs handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Hier handelt es sich um Wilderei, und damit um eine Straftat nach §292 StGB . Nur der Jagdausübungsberechtigte darf sich das Wild aneignen.
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