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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 65

Ein Autofahrer überfährt ein Reh und nimmt das Stück mit, um es zu verwerten. Welcher Tatbestand liegt vor?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADer Tatbestand der Jagdwilderei✓ richtig
  2. BDa es sich um Fallwild handelt liegt kein Tatbestand vor
  3. CEs handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Hier handelt es sich um Wilderei, und damit um eine Straftat nach §292 StGB . Nur der Jagdausübungsberechtigte darf sich das Wild aneignen.

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