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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 64

Welche Wildarten dürfen in freier Wildbahn nur auf Grund und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AAlles Schalenwild außer Reh- und Schwarzwild✓ richtig
  2. BRehwild
  3. CSchwarzwild
  4. DFederwild

Lösung

Antwort A ist korrekt.

§22 LJG NRW legt zusammen mit §21 BJG fest, welche Wildarten der Abschussplanung unterliegen. Das LJG NRW legt dabei abweichend vom BJG fest, dass für Rehwild kein Abschussplan zu erstellen ist. Damit ergibt sich die unter „Beispiele für richtige Antworten“ genannte Liste.

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