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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 63

Mit welchen Fanggeräten ist in Nordrhein-Westfalen das Fangen von Wild verboten?

Antwortmöglichkeiten

  1. ASchlingen jeder Art✓ richtig
  2. BFanggeräte, die nicht unversehrt fangen oder nicht sofort töten✓ richtig
  3. CSelbstschussgeräte✓ richtig
  4. DTotschlagfallen✓ richtig
  5. EWippbrettkastenfallen die nicht das Mindestmaß haben✓ richtig
  6. FRohrfallen
  7. GKastenfallen

Lösung

Antworten A, B, C, D, E sind korrekt.

Hier gibt es eine ganze Reihe von Verboten, teils auf Bundes- und teils auf Landesebene. Auf Bundesebene sind Schlingen jeder Art und ebenso Fanggeräte, die nicht unversehrt fangen oder nicht sofort töten, sowie Selbstschussgeräte verboten ( §19 BJG ). Auf Landesebene NRW kommt mit §30 der DVO zum LJG NRW noch ein Verbot von Totschlagfallen und zu kleinen Wippbrettkastenfallen hinzu.

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