Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 61
Wem steht das Aneignungsrecht an Abwurfstangen und den Eiern des Federwildes zu?
Antwortmöglichkeiten
- ADem Jagdausübungsberechtigten✓ richtig
- BJedem der ein3 Stange oder Eier findet
- CJedem der eine Genehmigung von der UJB hat
- DDem Jagdschutzbeauftragten
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Es gilt die gleiche Regel wie beim Wild: Das Aneignungsrecht den dem Jagdausübungsberechtigten zu, siehe §1 BJG :
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