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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 61

Wem steht das Aneignungsrecht an Abwurfstangen und den Eiern des Federwildes zu?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADem Jagdausübungsberechtigten✓ richtig
  2. BJedem der ein3 Stange oder Eier findet
  3. CJedem der eine Genehmigung von der UJB hat
  4. DDem Jagdschutzbeauftragten

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Es gilt die gleiche Regel wie beim Wild: Das Aneignungsrecht den dem Jagdausübungsberechtigten zu, siehe §1 BJG :

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