Jagdprüfung.de

Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 59

Welche Zeit gilt als Nachtzeit im Sinne des Nachtjagdverbotes?

Antwortmöglichkeiten

  1. AAls Nachtzeit gilt die Zeit von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang✓ richtig
  2. BAls Nachtzeit gilt die Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang
  3. CAls Nachtzeit gilt die Zeit von einer Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Im §19 LJG NRW steht, was der Gesetzgeber unter „Nachtzeit“ versteht. Hier der entsprechende Satz aus dem Gesetz: Verboten ist …

Bereit für die echte Prüfung?

Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Nordrhein-Westfalen mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.