Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 58
Sie besitzen noch keine Faustfeuerwaffe und beabsichtigen eine Pistole zu erwerben. Benötigen Sie hierfür eine vorherige Erlaubnis?
Antwortmöglichkeiten
- AJa✓ richtig
- BNein, nicht für Jäger
- CNein, es gilt das gleiche wie bei Langwaffen
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Ja. Im Gegensatz zu Langwaffen muss bei Kurzwaffen ein Eintrag in die WBK vor dem Kauf erfolgen.
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