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Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 58

Sie besitzen noch keine Faustfeuerwaffe und beabsichtigen eine Pistole zu erwerben. Benötigen Sie hierfür eine vorherige Erlaubnis?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa✓ richtig
  2. BNein, nicht für Jäger
  3. CNein, es gilt das gleiche wie bei Langwaffen

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Ja. Im Gegensatz zu Langwaffen muss bei Kurzwaffen ein Eintrag in die WBK vor dem Kauf erfolgen.

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