Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen · Sachgebiet sg4 · Frage 57
Was ist zu tun, wenn Schusswaffen oder Munition gestohlen worden sind?
Antwortmöglichkeiten
- ADie zuständige Waffenbehörde ist unverzüglich zu informieren✓ richtig
- BNichts, die Waffe wird sich schon wieder anfinden
- CBei Waffen die Behörde informieren, bei Munition ist keine Aktivität notwendig
- DDie untere Jagdbehörde ist zu informieren
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Die zuständige Behörde ist unverzüglich zu informieren. Dort muss auch die WBK zur Waffe zwecks Korrektur vorgelegt werden. Details kann man im §37 Waffengesetz nachlesen.
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